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   BGH, 07.10.1981 - 2 StR 362/81   

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https://dejure.org/1981,5630
BGH, 07.10.1981 - 2 StR 362/81 (https://dejure.org/1981,5630)
BGH, Entscheidung vom 07.10.1981 - 2 StR 362/81 (https://dejure.org/1981,5630)
BGH, Entscheidung vom 07. Oktober 1981 - 2 StR 362/81 (https://dejure.org/1981,5630)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Mittäter beim schweren Raub - Beihilfe zum versuchten Diebstahl

Papierfundstellen

  • StV 1982, 70
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.03.1979 - 1 StR 739/78

    Dreierbande - § 24 Abs. 2 StGB, 'Rücktritt' eines im Vorbereitungsstadium

    Auszug aus BGH, 07.10.1981 - 2 StR 362/81
    Wenn die Kammer auf Grund ihrer Gesamtwürdigung dieser Umstände zu dem Ergebnis kommt, daß der Angeklagte nicht Gehilfe, sondern Mittäter war, so steht dies in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. zB BGHSt 24, 286; 28, 346, 348 [BGH 13.03.1979 - 1 StR 739/78]/349).
  • BGH, 02.02.1972 - 2 StR 670/71

    Bestellungen gegen Rechnung - §§ 263, 25 Abs. 2 StGB, gemeinsamer Tatplan

    Auszug aus BGH, 07.10.1981 - 2 StR 362/81
    Wenn die Kammer auf Grund ihrer Gesamtwürdigung dieser Umstände zu dem Ergebnis kommt, daß der Angeklagte nicht Gehilfe, sondern Mittäter war, so steht dies in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. zB BGHSt 24, 286; 28, 346, 348 [BGH 13.03.1979 - 1 StR 739/78]/349).
  • BGH, 10.04.1992 - 1 StR 172/92

    Verabredung der Beteiligung an einer schweren räuberischen Erpressung -

    Deshalb bedeutet die wiedergegebene Erwägung der Strafkammer hier die unzulässige Verwertung eines Umstands, der schon Merkmal des gesetzlichen Tatbestands ist (§ 46 Abs. 3 StGB; vgl. BGH, Urt. vom 7. Oktober 1981 - 2 StR 362/81 - bei Holtz MDR 1982, 101).
  • BGH, 23.01.1985 - 3 StR 474/84

    Beihilfe zum Totschlag - Verstoß gegen das Gebot umfassender Beweiswürdigung -

    Das Vorliegen dieses besonderen gesetzlichen Milderungsgrundes ist dabei ebenso zu beachten wie in anderen Fällen bei der Bewertung, ob ein besonders schwerer Fall eines Vergehens oder Verbrechens gegeben ist (vgl. BGH, Urteil vom 18. Oktober 1978 - 2 StR 374/78; Urteil vom 7. Oktober 1981 - 2 StR 362/81, bei Holtz MDR 1982, 101; zu § 213 StGB vgl. auch BGH, Urteil vom 20. September 1983 - 1 StR 338/83).
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